Weihnachtsmarkt

05. - 14. Dezember 2025

 

 

 

Ostermarkt

3. - 6. April 2025

 

 

Sollten Sie Interesse haben, an einem unserer Themenmärkte einen Stand zu betreiben, so senden Sie uns bitte eine schriftliche Bewerbung zu. Diese muss eine ausführliche Auflistung und Beschreibung des Warenangebotes, die Standgröße und aktuelle, aussagekräftige Fotos des Standes und des Sortimentes enthalten. Der Verweis auf eine Web-Seite genügt nicht.

Ihre schriftliche Bewerbung per E-Mail oder Post richten Sie bitte an:

Kreisstadt St. Wendel
Amt für Kultur, Bildung und Stadtmarketing
Dienstgebäude Schloßstraße 7
66606 St. Wendel

E-Mail: maerkte@sankt-wendel.de

Folgende Auflagen sind verbindlich:

 

 

St. Wendeler Ostermarkt

Zugelassen werden vorzugsweise Holzbuden. Verkaufswagen müssen vom äußeren Erscheinungsbild her den Buden gleichen. Pavillons oder Markttische mit Schirmen als Standüberdachung sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Als Regenschutz dürfen ausschließlich Schirme mit österlichen Motiven ohne Werbeaufdruck aufgestellt werden. Die Dächer und Dachränder müssen dekoriert, die Seitenteile mit Bildmotiven, Zweigen o.ä. geschmückt werden. Jeder Stand ist mit einem Pflanzenarrangement oder Frühlingsblumen zu dekorieren. Ein origineller Budenschmuck (z. B. bunte Ostereier, lustige Osterhasen, einzeln oder büschelweise gebundene Papierbänder, Luftballons, Girlanden, geflochtene Kränze, Figuren aus Stroh, Strohballen…) ist Voraussetzung für eine Zulassung.

 

St. Wendeler Bauern-, Handwerker- und Winzermarkt

Angeboten werden ausschließlich nachhaltige Produkte aus der Region, handwerkliche Arbeiten, Kunst und Kulinarisches. Eine optisch ansprechende Standgestaltung ist Pflicht. Als Direktvermarkter geben Sie einen Einblick in Ihre Arbeit und informieren über die Erzeugungswege Ihrer Produkte. Als Handwerker lassen Sie sich bei der Arbeit über die Schultern schauen und präsentieren Ihr Können direkt vor Ort.

 

St. Wendeler LebensArt – Markt für Kunst & Handwerk

Als Teilnehmer sind zugelassen: Selbstständige Handwerker, die in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der für sie zuständigen Handwerkskammer eingetragen sind, Innungen und professionell tätige Kunsthandwerker, Künstler und Designer (bitte unbedingt Nachweise beifügen). "Hobbykünstler", Händler, VHS-Arbeitskreise o.ä. werden nicht zur Teilnahme zugelassen.

Es dürfen nur Exponate ausgestellt und verkauft werden, die nach eigenem Entwurf und in eigener handwerklich-künstlerischer Fertigung hergestellt wurde. Eine handwerklich einwandfreie Qualität und Marktfähigkeit sind selbstverständlich. Zugekaufte Handelsware und Fremdarbeiten dürfen nicht angeboten werden. Die Aussteller haben die Möglichkeit, ihr Können am Stand zu demonstrieren.

 

St. Wendeler Weihnachtsmarkt & Mittelaltermarkt

 

Weihnachtsmarkt

Zugelassen werden vorzugsweise Holzbuden. Verkaufswagen müssen vom äußeren Erscheinungsbild her den Buden gleichen. Pavillons oder Markttische mit Schirmen als Standüberdachung sind nicht erlaubt. Als Regenschutz dürfen ausschließlich Schirme mit weihnachtlichen Motiven ohne Werbeaufdruck aufgestellt werden. Die Dächer müssen mit Tannenzweigen ausgelegt und mit Lichterketten geschmückt werden (keine blinkenden oder bunten Lichtschläuche, keine aufblasbaren Weihnachtsfiguren u.ä. verwenden). Traufe und Giebel müssen beleuchtet sein. Der Giebel ist mit einer Schneeblende aus Stoff, Styropor o.ä. zu verkleiden. Die Seitenwände der Buden müssen dekoriert werden.

Anmeldeschluss für Gastronomiestände: 1. Juli eines jeden Jahres

 

Mittelaltermarkt

Als Marktbeschicker verpflichten Sie sich einen möglichst authentischen mittelalterlichen Marktstand aufzustellen. Alle sichtbaren Teile müssen ausschließlich aus Holz und Naturplanen bestehen. Zeituntypische Gegenstände sind nur verdeckt aufzubewahren. Als Transportmittel sind z.B. Körbe erwünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass die optische Gestaltung das wesentliche Kriterium des Marktes darstellt. Allgemeine Umgangsformen, Kleidung und Sprache in Bezug auf die mittelalterliche Zeit sind zu wahren. Elektrisches Licht ist nur in Maßen zu verwenden. Zusätzliches Licht wie Kerzen, Laternen, Öllampen oder Fackeln sind Pflicht. Halogenstrahler sind unzulässig. Elektrische Lichter müssen optisch ansprechend verkleidet werden.

 

 

Gehen jeweils mehr Bewerbungen auf Standplätze ein als verfügbar sind, wird eine Auswahl vorgenommen. Maßgebendes Kriterium dafür ist die Attraktivität, die sich unter Berücksichtigung des Veranstaltungszwecks (Konzeption des Marktes), des Gestaltungswillens und der platzspezifischen Gegebenheiten nach folgenden Merkmalen bemisst: Vielfalt und Originalität des Waren- und Leistungsangebotes, Aussehen und Zustand des Standes, Besonderheiten der Präsentation (handwerkliche Vorführungen, besondere Kleidung usw.).